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Einhaltung des AGEC-Gesetzes: Conforama sanktioniert, ein starkes Signal für die Einzelhändler

Am 11. April 2025 verhängte der Präfekt des Departements Hérault gegen Conforama France eine beispiellose Verwaltungsstrafe in Höhe von 55 500 € wegen Verstößen, die in seinem Geschäft in Lattes bei Montpellier festgestellt worden waren.
Written by
Lucas Sichère
Published on
April 29, 2025

Eine exemplarische Geldstrafe: 55.500 € für die Nichteinhaltung des Reparaturfähigkeitsindexes

Die Strafe wurde nach einer Kontrolle durch die DDPP (Direction départementale de la protection des populations) verhängt, bei der mehrere Verstöße festgestellt wurden:

  • Fehlende Anzeige des Reparierbarkeitsindexes bei Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)
  • Mangel an Informationen über die Kriterien, anhand derer dieser Index erstellt wurde

Etwa 30 Produkte sollen von diesen Mängeln betroffen sein.

Conforama wehrt sich: ein "größerer IT-Vorfall"

Angesichts dieser Entscheidung kündigte das Unternehmen an, die Strafe anzufechten, und verwies auf einen größeren technischen Zwischenfall. Das Unternehmen erklärte, dass die Fehlfunktion die vorgeschriebene Anzeige auf mehreren Haushaltsgeräten gestört habe.

Diese Begründung reichte jedoch nicht aus, um die Behörden zu überzeugen, die der Ansicht sind, dass die Informationspflichten aus dem AGEC-Gesetz (Anti-Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft) unter allen Umständen eingehalten werden müssen.

Warum ist dieser Fall wichtig?

Der Reparaturfähigkeitsindex ist ein Schlüsselinstrument des AGEC-Gesetzes, das seit Januar 2022 in Kraft ist und die Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, lesbar und verständlich anzuzeigen, wie leicht ein Produkt repariert werden kann.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, :

  • Nachhaltige Produkte bevorzugen
  • Förderung eines verantwortungsvollen Kaufverhaltens
  • Hersteller und Händler transparenter machen

Die Kontrollen werden intensiver werden, ebenso wie die Strafen. Die gegen Conforama verhängte Geldstrafe ist ein deutliches Warnsignal für die gesamte Branche. Es ist nun offiziell: Die Sanktionen fallen. Die Zeit der Pädagogik ist vorbei, und die ersten Verwaltungsstrafen sind sehr real.

Und das ist kein Einzelfall: Wenn es um die Anzeige von Ökobeiträgen geht, beginnen die Strafen bei 30.000 €. Die Einzelhändler müssen die Vorschriften unbedingt einhalten, um hohe Geldstrafen und eine negative Medienberichterstattung zu vermeiden.

Eine wachsende Forderung nach Transparenz im Einzelhandel

Die Umweltkennzeichnung, sei es der Reparierbarkeitsindex oder der zukünftige Nachhaltigkeitsindex, wird zu einer strukturierenden Verpflichtung. Einzelhändler können es sich nicht mehr leisten, diese Daten als bloßen "Marketinganhang" zu behandeln.

Es muss gewährleistet sein :

  • Eine regelmäßige Aktualisierung der Produktinformationen
  • Eine technische Nachvollziehbarkeit der angezeigten Parameter
  • Dauerhafte Konformität, selbst bei technischen Fehlern

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